Auf die Anwendung neutraler, objektiver Kriterien bestehen
Sachbezogenes Verhandeln bringt auf gütliche und wirkungsvolle Weise vernünftige Übereinkünfte zustande.
Je stärker Kriterien von Fairness, Effektivität oder wissenschaftlicher Sachbezogenheit zum Tragen kommen, desto wahrscheinlicher ist ein faires und tragfähiges Resultat.
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